Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Blausalz Gourmet GmbH

Stand 2025

 

§1 Geltungsbereich und Form

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) regeln alle Verträge der Blausalz Gourmet GmbH (Am Billig 1, 53894 Mechernich) über den Verkauf und die Lieferung von Waren. (2) Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmen (gemäß § 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher und Privatpersonen sind von unseren Verkäufen ausgeschlossen. (3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AVB in ihrer aktuellen Fassung auch für zukünftige Verträge, ohne dass wir jedes Mal erneut darauf hinweisen müssen. (4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers benötigen unsere ausdrückliche schriftliche (oder in Textform wie E-Mail) Zustimmung. Ihre Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihre Bestellung in Kenntnis Ihrer Bedingungen annehmen oder ausliefern. (5) Individuelle Absprachen mit dem Käufer haben stets Vorrang vor diesen AVB. Solche Absprachen müssen wir jedoch schriftlich oder in Textform bestätigen. (6) Wichtige Erklärungen des Käufers (z.B. Mängelanzeigen, Rücktritte) müssen immer schriftlich oder in Textform (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. (7) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Unsere Produktpräsentationen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ihre Bestellung ist ein verbindliches Angebot an uns, das wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können. (2) Auch unsere eigenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für überlassene Dokumentationen, an denen wir uns alle Rechte vorbehalten. Ein von uns unterbreitetes Angebot kann bis zur Annahme durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. (3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen annehmen: * durch eine schriftliche oder textliche (Fax, E-Mail) Annahmebestätigung, * durch die Bereitstellung der bestellten Ware, oder * durch die Zahlungsaufforderung nach Ihrer Bestellung. (4) Erfolgt keine Annahme innerhalb dieser Frist, gilt Ihr Angebot als abgelehnt. (5) Preisänderungen sind vorbehalten, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Dies gilt für Lieferungen, die mindestens drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen und aufgrund veränderter Lohn-, Material-, Vertriebskosten oder Steuererhöhungen (insbesondere Mehrwertsteuer) notwendig werden. (6) Gravierende Änderungen der Marktlage können ebenfalls Preisanpassungen unsererseits nach sich ziehen. Sind Sie damit nicht einverstanden, haben Sie ein kostenloses Rücktrittsrecht. (7) Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages müssen mindestens in Textform erfolgen. (8) Ihre Bestelldaten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO gespeichert. Details zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

§3 Lieferbedingungen

(1) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie Ihnen zumutbar sind. Bei mehreren Teillieferungen werden die Versandkosten nur einmal berechnet. (2) Lieferfristen werden individuell vereinbart oder bei Annahme der Bestellung angegeben. Andernfalls beträgt die Lieferfrist vier Wochen ab Vertragsschluss. Sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin (§ 376 HGB) bezeichnet, handelt es sich bei den Lieferfristen nicht um feste Termine. (3) Sollten wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen höherer Gewalt oder unverschuldeter Nichtverfügbarkeit nicht einhalten können, informieren wir Sie umgehend über die neue voraussichtliche Lieferfrist. Ist die Leistung auch dann nicht verfügbar, sind wir zum teilweisen oder vollständigen Rücktritt berechtigt; geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich. (4) Bei Überschreitung einer schriftlich vereinbarten Lieferfrist haben Sie das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Läuft diese Frist fruchtlos ab, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Eine Mahnung ist in jedem Fall erforderlich.

 

§4 Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung und Nacherfüllung erfolgen ab unserem Lager in 53894 Mechernich-Deutschland. Auf Wunsch und Kosten des Käufers versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Die Wahl des Versandweges und des Transportunternehmens liegt, sofern nicht anders vereinbart, in unserem Ermessen. (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an Sie über. Bei Versendungskäufen geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. (3) Kommen Sie in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, sind wir berechtigt, Schadensersatz einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine Pauschale von 50,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist oder Mitteilung der Versandbereitschaft. (4) Unser Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ab Lager und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuelle Versand- und Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen. (2) Bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Kosten (z.B. Überweisungsgebühren, Zölle, Einfuhrsteuern) anfallen, die von Ihnen zu tragen sind. (3) Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung/Abnahme der Ware ohne Abzüge fällig. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. (4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist geraten Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist dann zum gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Weitere Verzugsschäden behalten wir uns vor. (5) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unsere Zahlungsforderung durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und ggf. nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. (6) Die Abtretung einer Forderung gegen uns bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. (7) Sie sind nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Ihre Gegenrechte unberührt. (8) Wir sind berechtigt, mit fälligen Forderungen gegen Ihre Forderungen aufzurechnen.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt sind. (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Sie müssen uns unverzüglich schriftlich informieren, wenn Dritte auf die Ware zugreifen (z.B. Pfändungen) oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Nichtzahlung, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. (4) Sie sind bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gilt: * Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse zum vollen Wert. Bei Verarbeitung mit Fremdware erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte. * Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte treten Sie schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. * Sie bleiben neben uns zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Bei Verzug oder Gefährdung Ihrer Leistungsfähigkeit können wir jedoch verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben und wir die Abtretung mitteilen dürfen. Unsere Befugnis zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung kann in diesem Fall widerrufen werden. * Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, geben wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

 

§7 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für den Käufer ist ausgeschlossen, da wir ausschließlich an Unternehmen verkaufen. (Hinweis: Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist hier nicht anwendbar, da Sie nur an Unternehmen verkaufen.)

 

§8 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für Mängel der Kaufsache gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die Ihnen bei Vertragsschluss bekannt sind oder grob fahrlässig nicht bekannt sind. (3) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Offen erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Versäumen Sie dies, ist unsere Haftung für den Mangel ausgeschlossen. (4) Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, sind Sie zunächst nur berechtigt, eine mangelfreie Ware im Wege der Nacherfüllung zu verlangen. Die Kosten für Transport und sonstige Aufwendungen der Nacherfüllung tragen wir.

 

§9 Sonstige Haftung

(1) Wir haften nicht für Schäden, die einfach fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder um eine Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz. (2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter. (3) Handelt es sich bei den gelieferten Waren um Lebensmittel, sind diese gemäß den mitgeteilten Spezifikationen zu transportieren und zu lagern. Verstoßen Sie dagegen, können Sie keine Ansprüche für daraus resultierende Schäden oder Verschlechterungen herleiten.

 

§10 Verjährung

Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.

 

§11 Urheberrechte

Uns stehen an allen Bildern und Texten, die mit unseren Waren veröffentlicht werden, Urheberrechte zu. Eine Verwendung durch den Kunden ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

 

§12 Datenschutz

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden bei uns gespeichert und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistung verwendet. Alle Daten werden vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO), behandelt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://www.blausalz-shop.de/shop/pages/privacy-po...
 

 

§13 Schlussbestimmungen

(1) Diese AVB und alle Verträge mit uns unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für außervertragliche Ansprüche. (2) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Verträgen sind in erster Instanz ausschließlich der Gerichte in Kreuzwertheim zuständig. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. (4) Wir behalten uns das Recht vor, diese AVB ohne Angabe von Gründen zu ändern, sofern dies aufgrund von Leistungs- oder Rechtsänderungen oder technischer Fortentwicklungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.
 

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Blausalz Gourmet GmbH

Stand 2025

 

§1 Wofür diese Bedingungen gelten (Geltungsbereich)

(1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind die Grundlage für alle geschäftlichen Beziehungen, die wir, die Blausalz Gourmet GmbH (Am Billig 1, 53894 Mechernich), mit unseren Partnern und Lieferanten („Verkäufer“) eingehen. (2) Wichtig: Diese AEB gelten nur, wenn Ihr Unternehmen ein Unternehmen im Sinne des BGB (z.B. eine GmbH, KG, oder ein Einzelunternehmer) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Wir kaufen also nicht von Privatpersonen. (3) Diese AEB gelten insbesondere für den Kauf von Waren, egal ob der Verkäufer diese selbst herstellt oder einkauft. Sie sind die Basis für alle unsere Verträge – auch für zukünftige, sofern wir keine andere individuelle Absprache treffen. (4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Verkäufers müssen wir ausdrücklich und schriftlich (oder in Textform, z.B. per E-Mail) zustimmen. Wenn wir Lieferungen annehmen, obwohl wir Ihre Bedingungen kennen, bedeutet das nicht, dass wir diesen zustimmen. Unsere Mitarbeiter dürfen keine abweichenden Bedingungen vereinbaren. (5) Verweise auf gesetzliche Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Die Gesetze gelten, soweit diese AEB sie nicht ändern oder ausschließen. (6) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§2 Wie Verträge zustande kommen (Vertragsschluss)

(1) Angebote, die Sie uns unterbreiten, sind für uns unverbindlich und kostenlos. (2) Unsere Bestellung wird erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich oder in Textform abgeben oder bestätigen. Falls uns Fehler oder Unvollständigkeiten in Ihrer Bestellung auffallen, müssen Sie uns diese vor Annahme mitteilen. (3) Wenn Sie unsere Bestellung nicht innerhalb einer Woche ablehnen, gilt sie als angenommen. Die vorbehaltlose Lieferung der Ware bedeutet ebenfalls, dass Sie die Bestellung angenommen haben. (4) Wir halten uns eine Woche an unsere Angebote gebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine verspätete Annahme Ihrerseits gilt als neues Angebot, das wir gesondert annehmen müssten.

 

§3 Lieferdetails (Leistungs- und Lieferbedingungen)

(1) Als Verkäufer tragen Sie das Risiko, die bestellten Leistungen zu beschaffen, sofern wir nichts anderes vereinbaren. (2) Lieferungen erfolgen in der Regel „frei Haus“ an unsere Adresse: Blausalz Gourmet GmbH, Am Billig 1, 53894 Mechernich, Deutschland. Dies ist auch der Ort, an dem die Lieferung als erfüllt gilt. (3) Sie müssen unsere jeweiligen Anlieferungsbedingungen beachten. (4) Jeder Lieferung muss ein Lieferschein beiliegen, der das Datum, den Inhalt (Artikelnummer, Menge) und unsere Bestellnummer sowie die Chargennummer enthält. Fehlt er oder ist er unvollständig, sind wir nicht für daraus resultierende Verzögerungen bei Bearbeitung und Zahlung verantwortlich. Eine separate Versandanzeige mit den gleichen Informationen ist ebenfalls zu senden. Bei Nichtbeachtung haften Sie für Verzögerungen. (5) Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht erst mit der Übergabe an uns am Erfüllungsort auf uns über. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang entscheidend. (6) Teillieferungen sind nur nach schriftlicher Absprache erlaubt; sonst können wir die Annahme verweigern. Teillieferungen sind immer schriftlich als solche zu kennzeichnen. (7) Die Transportversicherung ist Sache des Verkäufers. (8) Wenn wir in Annahmeverzug geraten (z.B. weil wir die Ware nicht sofort annehmen können), gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sie müssen uns die Leistung jedoch ausdrücklich anbieten.

 

§4 Lieferzeiten (Lieferzeit)

(1) Die in unserer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung bei Ihnen. Ist keine Lieferzeit angegeben, muss die Lieferung unverzüglich erfolgen. Sie müssen uns sofort schriftlich (oder in Textform) informieren, wenn Sie eine vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten können. Frühere Lieferungen als vereinbart können wir ablehnen. Nehmen wir sie dennoch an, können wir Ihnen entstehende Mehrkosten (z.B. Lagerkosten) in Rechnung stellen. (2) Wenn Sie nicht oder nicht pünktlich liefern, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Unsere Rechte (insbesondere Rücktritt und Schadensersatz) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Bei Lieferverzug können wir zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch eine Vertragsstrafe von 1% des Nettopreises pro Woche Verzug verlangen, maximal jedoch 5% des Nettopreises der verspäteten Ware. Wir können auch einen höheren Schaden nachweisen, während Sie beweisen können, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. (4) Bei Verzug sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Nachfrist die Lieferung selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. (5) Sie müssen uns sofort schriftlich informieren, wenn Umstände eintreten (auch höhere Gewalt), die eine Einhaltung der Lieferzeit verhindern. In diesem Fall können wir die Abnahmefrist verlängern oder bei stark gemindertem Interesse ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.

 

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der in unserer Bestellung angegebene Preis ist bindend und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. (2) Sofern nicht anders vereinbart, sind im Preis alle Ihre Leistungen, Nebenleistungen und Nebenkosten (z.B. Verpackung, Transport, Versicherungen) enthalten. (3) Wir zahlen den Kaufpreis, wenn nicht anders schriftlich vereinbart: * innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3% Skonto, * innerhalb von 30 Tagen abzüglich 2% Skonto, oder * innerhalb von 60 Tagen netto. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung UND dem entsprechenden Rechnungseingang. Wenn die Rechnung vor der Lieferung ankommt, zählt das Lieferdatum für die Skontofrist. (4) Für einen möglichen Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. (5) Wir haben das Recht, Forderungen aufzurechnen und Zahlungen zurückzuhalten, solange uns Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen Sie zustehen. (6) Sie haben ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. (7) Sie dürfen Ihre Forderungen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten oder von Dritten einziehen lassen. Teilabtretungen sind ausgeschlossen.

 

§6 Vertraulichkeit und Eigentum (Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt)

(1) Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an Unterlagen (Bilder, Pläne, Zeichnungen, etc.) vor, die wir Ihnen überlassen. Diese dürfen nur für den vertraglichen Zweck verwendet und müssen nach Vertragsende an uns zurückgegeben werden. Sie sind auch nach Vertragsende gegenüber Dritten geheim zu halten, solange das Wissen nicht allgemein bekannt ist. (2) Das Gleiche gilt für Materialien (z.B. Software, Halbfertigprodukte) sowie Werkzeuge, Muster und andere Gegenstände, die wir Ihnen zur Herstellung beistellen. Diese müssen Sie auf Ihre Kosten separat verwahren und ausreichend gegen Verlust und Zerstörung versichern. (3) Wenn wir Ihnen Teile beistellen, bleiben wir deren Eigentümer. Ihre Verarbeitung dient uns. Wird unsere Ware mit Fremdware verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware. (4) Wir erhalten sofortiges, uneingeschränktes Eigentum an allen von Ihnen gelieferten Waren und Leistungen bei deren Übergabe bzw. Abnahme. Sie versichern uns mit der Übergabe, dass Sie voll verfügungsberechtigt sind und keine Rechte Dritter bestehen. Andernfalls müssen Sie uns dies ausdrücklich mitteilen.

 

§7 Qualitätsansprüche (Qualitätsvorschriften)

(1) Sie garantieren, dass alle gelieferten Gegenstände und Leistungen unseren Bestellungen, genehmigten Mustern, relevanten Normen (DIN, EU) und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Insbesondere sichern Sie zu, dass die gelieferte Ware, falls es sich um Lebensmittel handelt, folgenden Regelungen entspricht: * Lebensmittel: Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002, LFGB (Gesundheitsschutz), VO (EU) Nr. 1196/2011 (Allergene/Nährwerte), EG-Lebensmittelhygiene-Verordnung (Nr. 852/2004, LMHV). * Mikrobiologie: Nach DGHM-Standard 2018. * Kontaminanten: VO (EG) 1881/2006. * Pestizide: Verordnung (EG) 396/2005. * Gentechnik: GVO-Verordnung (EG) 1829/2003 und (EG) 1830/2003. * Bestrahlung: Keine Behandlung mit ionisierenden Strahlen, Ethylenoxid oder Cäsium. * Standards: Codex Alimentarius, Deutsches Lebensmittelbuch (Leitsätze für Gewürze). * Verpackung: Konformitätserklärung nach VO (EG) No. 1935/2004, 2023/2006, 10/2011. (2) Sie müssen die Qualität Ihrer Produkte stets dem neuesten Stand der Technik anpassen und uns auf Verbesserungen hinweisen. (3) Sie müssen ein aktuelles Qualitätssicherungssystem installieren und pflegen. Aufzeichnungen zu Qualitätsprüfungen müssen Sie uns auf Verlangen zur Verfügung stellen. (4) Sie stimmen hiermit der Durchführung von Qualitätsaudits durch uns und/oder unsere Kunden zu.

 

§8 Schutzrechte Dritter (Schutzrechte)

(1) Sie garantieren, dass Ihre Lieferungen keine Rechte Dritter (insbesondere Patente, Marken, Urheberrechte) in Deutschland verletzen und allen gesetzlichen sowie behördlichen Auflagen entsprechen, soweit Sie dies als Fachbetrieb wissen mussten oder kannten. (2) Sollten wir von Dritten wegen solcher Verletzungen in Anspruch genommen werden, müssen Sie uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freistellen und alle notwendigen Aufwendungen erstatten. (3) Ihre Freistellungspflicht umfasst alle Kosten, die uns durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

§9 Rücktritt vom Vertrag

(1) Bei dringenden betrieblichen Belangen (z.B. Brand, Überschwemmung, Produkteinstellung) sind wir berechtigt, gegen eine Abstandszahlung von 5% des vereinbarten Preises der noch nicht gelieferten Ware vom Vertrag zurückzutreten. (2) Bei höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Epidemien, Pandemien) oder anderen unvorhergesehenen, wesentlichen Betriebsstörungen sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn Sie Liefertermine aufgrund solcher Ereignisse nicht einhalten können.

 

§10 Mangelhafte Lieferung

(1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- oder Minderlieferung) sowie sonstigen Pflichtverletzungen Ihrerseits gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern hier nicht anders geregelt. (2) Sie haften insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat, wie sie in Produktbeschreibungen oder unserer Bestellung festgelegt ist. (3) Wir sind bei Vertragsschluss nicht verpflichtet, die Ware auf Mängel zu untersuchen. Unsere Mängelansprüche bestehen auch dann uneingeschränkt, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. (4) Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf offensichtliche Mängel bei der Wareneingangskontrolle (z.B. Transportschäden, Falschlieferungen) oder Stichproben. Bei Abnahme besteht keine Untersuchungspflicht. Eine Mängelanzeige gilt als unverzüglich, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen ab Entdeckung bzw. Lieferung abgesendet wird. (5) Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau und Wiedereinbau mangelhafter Ware, sofern sie eingebaut wurde. Die Kosten für Prüfung und Nacherfüllung tragen Sie, auch wenn sich kein Mangel herausstellt. (6) Kommen Sie Ihrer Nacherfüllungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der Kosten oder einen Vorschuss verlangen. Bei Dringlichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch Sie ist keine Fristsetzung erforderlich. (7) Bei einem Sach- oder Rechtsmangel haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag. Außerdem können wir Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.

 

§11 Vertragsstrafe bei mangelhaften Produkten

(1) Liefern Sie uns schuldhaft mangelhafte Produkte, müssen Sie uns eine Vertragsstrafe zahlen, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festlegen und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. (2) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

 

§12 Lieferantenregress (Rückgriff auf Lieferanten)

(1) Unsere gesetzlichen Rückgriffsansprüche in der Lieferkette (Regress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir können von Ihnen genau die Art der Nacherfüllung verlangen, die wir unserem Abnehmer schulden. (2) Bevor wir einen Mangelanspruch unseres Abnehmers anerkennen oder erfüllen, informieren wir Sie und bitten um schriftliche Stellungnahme. Erfolgt keine oder keine ausreichende Stellungnahme, gilt der von uns gewährte Anspruch als geschuldet. Sie können jedoch den Gegenbeweis erbringen. (3) Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch, wenn die mangelhafte Ware von uns oder anderen weiterverarbeitet wurde.

 

§13 Produzentenhaftung

(1) Sind Sie für einen Produktschaden verantwortlich, müssen Sie uns von Ansprüchen Dritter freistellen, wenn die Ursache in Ihrem Bereich liegt und Sie selbst haften. (2) Im Rahmen Ihrer Freistellungsverpflichtung müssen Sie uns Aufwendungen (z.B. für Rückrufaktionen) erstatten, die uns durch Inanspruchnahme Dritter entstehen. Wir werden Sie, soweit möglich, über Rückrufmaßnahmen informieren. (3) Sie müssen eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden abschließen und unterhalten. (4) Unsere eigenen Qualitätskontrollen entbinden Sie nicht von Ihrer Pflicht zur fehlerfreien Lieferung. (5) Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt vier Jahre nach Kenntnisnahme, höchstens jedoch 15 Jahre nach vollständiger Ablieferung.

 

§14 Verjährung

(1) Die beidseitigen Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern hier nicht anders geregelt. (2) Abweichend davon beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Rechtsmängel. (3) Diese verlängerten Verjährungsfristen gelten für alle vertraglichen Mängelansprüche. Auch außervertragliche Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Fristen, es sei denn, die Anwendung der kaufrechtlichen Fristen führt zu einer längeren Verjährungsfrist.

 

§15 Datenschutz

(1) Sie sind verpflichtet, alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. (2) Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter die Datenschutzpflichten kennen und personenbezogene Daten nur auf Anweisung verarbeiten. Einen Nachweis müssen Sie uns auf Verlangen vorlegen. (3) Für den Datenschutz und die Informationssicherheit gelten zudem unsere Datenschutzerklärung und ggf. geschlossene Auftragsverarbeitungsverträge.

 

§16 Recht und Gerichtsstand (Rechtswahl, Gerichtsstand und salvatorische Klausel)

(1) Für diese AEB und alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Wenn Sie ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist unser Geschäftssitz Kreuzwertheim der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Wir können jedoch auch am Erfüllungsort der Lieferung oder an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch für unbeabsichtigte Lücken in den AEB. (4) Wir behalten uns das Recht vor, diese AEB ohne Angabe von Gründen zu ändern, wenn dies aufgrund von Leistungs- oder Rechtsänderungen oder technischer Entwicklungen erforderlich und für Sie zumutbar ist.


 

2025

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